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Rezept

Wie geht das mit der Therapie in der Schule?

Für die therapeutische Betreuung unserer Schüler*innen in der Schule wird eine vom Arzt ausgestellte Verordnung benötigt. Diese Verordnung sollte möglichst umgehend an die Therapeuten weitergeben werden, da sie nach 14 Tagen ihre Gültigkeit verliert. In der Regel geben Sie als Eltern die Verordnung ihrem Kind mit in die Schule und das Klassenteam leitet die Verordnung an die Therapeuten weiter. In Absprache mit dem Klassenteam werden dann Therapiezeiten vereinbart, die parallel zu den Unterrichtsstunden unter Berücksichtigung der Unterrichtsinhalte stattfinden.

Sind die verordneten Behandlungen erfolgt, wird ein Bericht für den behandelnden Arzt geschrieben und an die Eltern geleitet. Der behandelnde Arzt entscheidet dann über die weitere Notwendigkeit einer Therapie.

Die Therapeutinnen beraten auch bei der Hilfsmittelversorgung ( z.B. Rollstuhlversorgung, Esshilfen oder Schreibhilfen). Regelmäßige Teamgespräche zwischen Klassenteam und Therapeutinnen ermöglichen, dass die Therapieziele und notwendigen Maßnahmen gut miteinander abgesprochen und überprüft werden. An den Elternsprechtagen sind die Therapeutinnen und die Therapieleitung ebenfalls anwesend und stehen für Elterngespräche zur Verfügung. Die Eltern können gerne, nach Absprache, während einer Therapieeinheit hospitieren. Dadurch findet ein Austausch zwischen Eltern, Kind und Therapeutin statt und Beratungen sind gut möglich.

Bei Fragen zum Ablauf oder zu Inhalten der Therapien können Sie sich stets telefonisch oder schriftlich (z.B. Mitteilungsheft) an die Therapeutinnen wenden.